Grundsatz
Wiederrufsrecht
Das Widerrufsrecht gilt ausschließlich bei Fernabsatzverträgen. Fernabsatzverträge gemäß § 312 b BGB sind Verträge über die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln.
§ 312 b Abs. 3 BGB sieht vor, dass die Vorschriften über Fernabsatzverträge und somit auch über das Widerrufsrecht auf bestimmte Vertragstypen keine Anwendung finden mit der Folge, dass dort kein Widerrufsrecht besteht. Dies gilt bspw. bei Verträgen über Fernunterricht, die Teilzeitnutzung von Wohngebäuden, Versicherungen sowie deren Vermittlung usw.
Das Recht auf Widerruf erlischt, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, bevor der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.
Wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher dies selbst veranlasst hat. Hintergrund ist, dass man aus nachvollziehbaren Gründen bei Dienstleistungen (bspw. bei Handwerkern oder auch Telekommunikationsdienstleistungen) dem Verbraucher nicht zumuten möchte, zwei Wochen oder einen Monat zu warten, bevor der Dienstleister mit der Leistung beginnt.
Für unsere Online Diensteistungen, Kurse, Trainings, Downloads und Coachings endet mit dem Tag der Freischaltung das Widerrufsrecht, da mit der Aktivierung der Zugang zu den Online-Inhalten bereits begonnen hat.
Folgende Produkte sind von der Rückgabe ausgeschlossen:
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Eine Rückerstattung nach erfolgter Zusage bzw. Aktivierung (Freischaltung) des Online-Inhaltes (Kurs, Online-Training, Downlad etc.) ist nicht mehr möglich
Weitere Informationen zum Auschluss von Widerrufsfristen finden Sie hier
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